Geschichte der Nationalhymne
Der Schweizerpsalm, nach seinen ersten Worten auch “Trittst im
Morgenrot daher” genannt, ist die Nationalhymne der Schweiz.
Sie wird oft auch Landeshymne genannt. Das Lied wurde
1841 von Alberich Zwyssig, einem Zisterziensermönch des
Kloster Wettingen, zu einem Text von Leonhard Widmer
komponiert. Zwyssig wählte den Messegesang Diligam te
Domine (auf Deutsch: «Ich will Dich lieben Herr»),
den er 1835 für eine Pfarrinstallations-Feier in der Dorfkirche von
Wettingen komponiert hatte, und gab ihm den
heute bekannten Namen Schweizerpsalm.
Bereits im Jahr 1843 war das Lied im
„Festheft der Zürcher Zofinger für die Feier der Aufnahme
Zürichs 1351 in den Schweizerbund“
enthalten und die Melodie erfreute sich, dank Übersetzungen in
die romanischen Sprachen, großer
Beliebtheit und wurde häufig bei patriotischen Feiern gesungen.
Zwischen 1894 und 1953 kam es zu
zahlreichen Vorstößen, um das Lied zur offiziell gültigen
Nationalhymne zu erheben, was der
Bundesrat aber ablehnte. Der Grund dafür war, dass eine
schweizer Nationalhymne nicht durch ein
behördliches Dekret eingeführt, sondern vom Volk gewählt
werden sollte. Neben dem Schweizerpsalm
existierte das gleichermaßen populäre Lied “Rufst du, mein
Vaterland”, welches zur Melodie von “God
Save the
Queen” gesungen wurde. Den Text zu “Rufst du, mein Vaterland”
verfasste der Berner Dichter Johann Rudolf Wyss. Als mit der
Zunahme von internationalen diplomatischen Kontakten im 20.
Jahrhundert mehrfach die schweizer und die britische Hymne
nacheinander gespielt wurden, führte dies zu Miss-
verständnissen, was letztendlich zum Wunsch nach einer neuen
Hymne führte.
Im Jahre 1961 beschloss der Bundesrat, dass der Schweizerpsalm
als eine unverwechselbare und rein schweizerische Schöpfung
anzuschauen sei und deshalb als provisorische Nationalhymne zu
gelten habe. Nach einer dreijährigen Probezeit sprachen sich
sechs Kantone gegen und zwölf für die neue Hymne aus, während
sieben für eine verlängerte Probezeit plädierten. 1965 erfolgte
die vorläufige Anerkennung des Schweizerpsalms als Schweizer
Nationalhymne, wobei in der Folgezeit mehrere
Gegenvorschläge aufgrund des zwiespältigen Ergebnisses
eingereicht wurden, die aber auch nicht überzeugender waren
als der Schweizerpsalm. Am 1. April 1981 erklärte der Bundesrat
den Schweizerpsalm zur offiziellen Nationalhymne der Schweiz
und ersetzte damit “Rufst du, mein Vaterland.”
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