Geschichte der Nationalhymne Der Schweizerpsalm, nach seinen ersten Worten auch “Trittst im Morgenrot daher” genannt, ist die Nationalhymne der Schweiz. Sie wird oft auch Landeshymne genannt. Das Lied wurde 1841 von Alberich Zwyssig, einem Zisterziensermönch des Kloster Wettingen, zu einem Text von Leonhard Widmer komponiert. Zwyssig wählte den Messegesang Diligam te Domine (auf Deutsch: «Ich will Dich lieben Herr»), den er 1835 für eine Pfarrinstallations-Feier in der Dorfkirche von Wettingen komponiert hatte, und gab ihm den heute bekannten Namen Schweizerpsalm. Bereits im Jahr 1843 war das Lied im „Festheft der Zürcher Zofinger für die Feier der Aufnahme Zürichs 1351 in den Schweizerbund“ enthalten und die Melodie erfreute sich, dank Übersetzungen in die romanischen Sprachen, großer Beliebtheit und wurde häufig bei patriotischen Feiern gesungen. Zwischen 1894 und 1953 kam es zu zahlreichen Vorstößen, um das Lied zur offiziell gültigen Nationalhymne zu erheben, was der Bundesrat aber ablehnte. Der Grund dafür war, dass eine schweizer Nationalhymne nicht durch ein behördliches Dekret eingeführt, sondern vom Volk gewählt werden sollte. Neben dem Schweizerpsalm existierte das gleichermaßen populäre Lied “Rufst du, mein Vaterland”, welches zur Melodie von “God Save the Queen” gesungen wurde. Den Text zu “Rufst du, mein Vaterland”  verfasste der Berner Dichter Johann Rudolf Wyss. Als mit der Zunahme von internationalen diplomatischen Kontakten im 20. Jahrhundert mehrfach die schweizer und die britische Hymne nacheinander gespielt wurden, führte dies zu Miss- verständnissen, was letztendlich zum Wunsch nach einer neuen Hymne führte. Im Jahre 1961 beschloss der Bundesrat, dass der Schweizerpsalm als eine unverwechselbare und rein schweizerische Schöpfung anzuschauen sei und deshalb als provisorische Nationalhymne zu gelten habe. Nach einer dreijährigen Probezeit sprachen sich sechs Kantone gegen und zwölf für die neue Hymne aus, während sieben für eine verlängerte Probezeit plädierten. 1965 erfolgte die vorläufige Anerkennung des Schweizerpsalms als Schweizer Nationalhymne, wobei in der Folgezeit mehrere Gegenvorschläge aufgrund des zwiespältigen Ergebnisses eingereicht wurden, die aber auch nicht überzeugender waren als der Schweizerpsalm. Am 1. April 1981 erklärte der Bundesrat den Schweizerpsalm zur offiziellen Nationalhymne der Schweiz und ersetzte damit “Rufst du, mein Vaterland.”  Impressum